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Wohnberechtigungsschein

Kontakt

Bürgerservice

Frau Blohm

Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk

Telefon 03395/76 08 44

E-Mail

 

Kurz und knapp

Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Dazu ist bei der Stadtverwaltung Pritzwalk ein Antrag zu stellen und Einkommensnachweise vorzulegen. Die Entscheidung über die Ausstellung eines WBS unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Der WBS ist ein Jahr gültig und im gesamten Land Brandenburg gültig. Empfehlenswert ist es, nach einem Umzug in eine andere Gemeinde, Erkundigungen einzuziehen, ob dieser dort anerkannt wird.

 

Bei der Antragstellung sind die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor dem Tag der Antragstellung beizufügen sowie eine Einkommenserklärung. Berücksichtigt wird das Jahresbruttoeinkommen aller dem Haushalt angehörenden und mitziehenden Personen.

 

Die Einkommensgrenzen liegen derzeit für einen:

  • Einpersonenhaushalt 18.500 Euro

  • Zweipersonenhaushalt 26.000 Euro

 

zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 5800 Euro.

 

Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 2000 Euro

 

Ab sofort stehen das Formular für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins sowie weitere Formulare im Zusammenhang mit der Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)  zum kostenlosen Download zur Verfügung.

 

Aus dem sozialen Wohnungsbau entstandene geförderte Wohnungen sind einem Personenkreis vorbehalten, dessen Familieneinkommen je nach Art der Förderung eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten darf.

 

Die Bezugsberechtigung erhalten Sie durch Ausstellen einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS). Diese kann im Fachgebiet Bürgerservice mittels eines Antragsformulars beantragt werden.

 

Erforderliche Unterlagen
  • Kopie des Personalausweises

  • alle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller zum Haushalt zählenden Personen (zum Beispiel Rentenbescheide, Gehaltsabrechnungen, Bewilligungsbescheid ALG I oder II)

 

Gebühr

pro Antragsbearbeitung
15,00 €

 

Formulare

 

Rechtsgrundlage

Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG)